Klimaschutzkoordination

Neu ab 2022

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird ab 2022 die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen gefördert, die im intermediären Sinne Aufgaben für Organisationseinheiten einer untergeordneten Ebene übernehmen (z.B. Landkreise, Landeskirchen, Regionalverbände). Im Gegensatz zum Klimaschutzmanagement, bei dem Klimaschutzmaßnahmen für die eigene Organisation entwickelt und umgesetzt werden, liegt der Aufgabenschwerpunkt der Klimaschutzkoordination in der Beratung und Unterstützung der untergeordneten Organisationseinheiten. Ziel ist es, den Klimaschutz in diesen Organisationseinheiten zu etablieren und diese bei der Entwicklung und Umsetzung von treibhausgasmindernden Maßnahmen zu begleiten.

Durch die langjährige Erfahrung in der Beratung von kommunalen Einrichtungen steht beks der Klimaschutzkoordination als fachkundiger Dienstleister zur Seite und berät diese z.B. bei der Prozessgestaltung und -durchführung. Auch bei der Erstellung von Energie- und Treibhausgasbilanzen unterstützt beks die Klimaschutzkoordination.

Die Förderquote für die Klimaschutzkoordination im Rahmen der Kommunalrichtlinie beträgt 70% bzw. 90% für finanzschwachen Kommunen. Die professionelle Prozessunterstützung durch externe Dienstleister wird dabei mit einem zeitlichen Umfang von bis zu zehn Tagen gefördert.