BAFA Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul2, DIN V 18599
Was beinhaltet eine Energieberatung nach DIN V 18599?
Die Energieberatung nach DIN V 18599 gehört zum Modul 2 der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ des Bafa. Sie umfasst eine fundierte Analyse von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden im Bestand genauso wie im Neubau. So lassen sich Energieeffizienz und erneuerbare Energien systematisch in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einbinden und vorhandene Einsparpotenziale gezielt erschließen.
Am Ende steht ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept, das aufzeigt, wie ein Nichtwohngebäude im Bestand
Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Wer Energieeffizienz systematisch plant, profitiert finanziell und handelt nachhaltig.
Wie läuft eine Energieberatung nach DIN V 18599 ab?
Zunächst findet ein Vor-Ort-Termin statt, bei dem die Gebäude- und Anlagentechnikdaten aufgenommen und fotografisch dokumentiert werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die energetische Bewertung nach DIN V 18599. Außerdem fließen Ihre Wünsche und Ziele ein, um ein für Sie und Ihrem Gebäude passendes Sanierungskonzept zu erstellen. Die Ergebnisse fließen in einen Beratungsbericht ein, der konkrete Empfehlungen und Sanierungsschritte enthält. Dabei werden die Maßnahmen insbesondere anhand technischer Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet und entsprechend priorisiert. Abschließend werden die Ergebnisse gemeinsam mit dem Auftraggeber besprochen.
Gibt es finanzielle Förderung?
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche (Energiebezugsfläche nach GEG) des betreffenden Gebäudes ab:
Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Einrichtungen und Stiftungen. Außerdem können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden, wenn sie ihren Sitz sowie Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, weniger als 250 Menschen beschäftigen und der Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro beträgt. Größere Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland können dann gefördert werden, wenn der jährliche Gesamtenergieverbrauch 500.000 kWh nicht übersteigt. Für gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften und Stiftungen entfällt diese Verbrauchsgrenze.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bafa: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html
Was sind die Leistungen von beks?
beks ist offiziell für die Energieberatung „Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul2, DIN V 18599“ zugelassen und steht auf der Energieeffizienz-Experten Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Das bedeutet, dass beks die Anforderungen der Bafa erfüllt und autorisiert ist, die Beratung durchzuführen. beks besitzt eine lange Erfahrung in der Energieberatung, wir haben schon viele Neubau- und Sanierungsprojekte begleitet und neben unseren gelisteten Energie-Effizienz-Experten auch noch ein breit gefächertes Team aus Fachgebieten wie Architektur bis Physik, um Sie optimal beraten zu können.
Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
