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Fördermittelberatung und Antragstellung

Was ist der Schwerpunkt der Fördermittelberatung bei beks EnergieEffizienz?

Der Schwerpunkt der Fördermittelberatung sind aktuelle Förderungen über die Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Da geht es zum Beispiel um Fördermittel für strategische Klimaschutzmaßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, kommunale Netzwerke oder Energiesparmodelle. Es gibt aber auch Fördermittel für Investitionen in den Klimaschutz, unter anderem für die Sanierung von Beleuchtung sowie für klimafreundliche Abfallwirtschaft oder Mobilität.

Weitere Hinweise zu den Förderprogrammen gibt es auf der Website der Nationalen Klimaschutzinitiative: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderprogramme/kommunalrichtlinie 

 

Wer ist die Zielgruppe?

Zielgruppe sind Antragsberechtigte im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Grundsätzlich antragsberechtigt sind:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise), auch für ihre rechtlich unselbständigen Betriebe und sonstigen Einrichtungen

  • rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind

  • öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger (mit Ausnahme des Bundes) von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen

  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende oder mildtätige eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen

  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen

 

Was beinhaltet die Fördermittelberatung?

beks begleitet das Fördermittelverfahren von Ausarbeitung des Förderantrags bis zum Erhalt des Förderbescheids (Bewilligung oder Ablehnung).

Die vorgelagerte Prüfung der Antragsberechtigung sowie des gewünschten Förderschwerpunkts erfolgt nicht durch beks EnergieEffizienz. Im Falle von Bremischen Interessenten erfolgt die Beratung sowie Prüfung der Antragsberechtigung und des Förderschwerpunkts über SUKW oder energiekonsens. Weitere Interessenten können hierzu über die Agentur für kommunalen Klimaschutz beraten werden.

Die Antragstellenden stellen alle notwendigen Daten für den Antrag zur Verfügung. beks übernimmt die Ausarbeitung des Förderantrags und stellt die Dokumente anschließend zur Verfügung. Eingereicht wird der fertige Antrag über ein Onlineformular vom Antragstellenden selbst. Hierbei sowie bei eventuellen Rückfragen oder Nachforderungen bietet beks Unterstützung an.

 

Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

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Ihre Ansprechpartnerin
Katharina Brabender