Integrierte Vorreiterkonzepte
Im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie wird ab 2022 die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz gefördert. Mit einem integrierten Vorreiterkonzept wird das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 verfolgt. Um dies zu erreichen, aktualisiert und konkretisiert der Antragsteller im Rahmen des Konzepts seine Klimaschutzstrategie sowie die Klimaschutzmaßnahmen und gestaltet diese ambitionierter.
Antragsberechtigt für ein integriertes Vorreiterkonzept sind Kommunen, die bereits ein Klimaschutzkonzept erarbeitet haben, welches vor dem 31.12.2016 fertiggestellt wurde. Viele dieser Klimaschutzkonzepte sind nicht mehr mit den aktuellen Zielsetzungen und Szenarien konform, so dass mit dem Vorreiterkonzept weitere Klimaschutzpotenziale erhoben und ambitioniertere Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
Als erfahrener Dienstleister im Bereich des kommunalen Klimaschutzes steht beks dem Klimaschutzmanagement des Antragstellers zur Seite und bietet fachliche Unterstützung in allen Bestandteilen des Vorreiterkonzepts:
Ist-Analyse und Treibhausgasbilanzierung nach BISKO-Standard
Potenzialanalyse und Szenarienberechnung bis 2040
Entwicklung von THG-Minderungsziele und Handlungsstrategien
Unterstützung bei der Akteursbeteiligung
Erstellung von Maßnahmenkatalog und Maßnahmenblättern
Potenzialanalyse, Handlungsstrategie und Maßnahmen „klimaneutrale Kommunalverwaltung“ bis spätestens 2035
Controlling-Konzept
Entwicklung einer Kommunikationsstrategie
Externe Dienstleistungen für das Vorreiterkonzept werden innerhalb der neuen Kommunalrichtlinie mit 50% (70% für finanzschwache Kommunen) gefördert. Sprechen Sie uns gerne an.