Kommunale Wärmeplanung
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Die Veränderungen des Klimas machen es genauso deutlich wie die aktuelle energiepolitische Situation: Wir müssen unabhängig werden von fossilen Energierohstoffen wie Öl und Gas. Die kommunale Wärmeplanung als ein integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie ist ein langfristiger und strategischer Prozess mit dem Ziel, eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu erreichen. In den Planungsprozess werden sämtliche betroffene Verwaltungseinheiten sowie weitere relevante Akteure eingebunden. Die Wärmeplanung sollte das gesamte Gemeindegebiet umfassen: private Wohngebäude genauso wie kommunale Liegenschaften oder gewerbliche Bauten.
Die kommunale Wärmeplanung besteht aus vier Prozessschritten:
Bestandsanalyse sowie Energie- und THG-Bilanz (inkl. räumlicher Darstellung)
Gebäude- und Siedlungstypen
Energieverbrauchs- und Bedarfsanalyse
Beheizungsstruktur
Wärme- und Kälteinfrastruktur
Potenzialanalyse
Energieeffizienzpotenziale
Potenziale Erneuerbare Energien
Aufstellung Zielszenario (inkl. räumlich aufgelöster Darstellung)
Wärmebedarf im Zieljahr
Zukünftige Versorgungsstruktur
Lokale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenplanung
Maßnahmenkatalog zur Erreichung der Identifizierten Einsparpotenziale
Verstetigungsstrategie
Kommunikations- und Controllingkonzept
Wie wird kommunale Wärmeplanung gefördert?
Seit November 2022 wird das Erstellen von kommunalen Wärmeplänen durch externe Dienstleister unter geänderten Förderkonditionen bezuschusst. Die Mittel werden im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (Kommunalrichtlinie) zur Verfügung gestellt. Verantwortlich dafür ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Fördermittel der Kommunalrichtlinie können alle Kommunen beantragen, die nicht gesetzlich zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind.
Niedersächsische Kommunen ohne Funktion als Mittel- und Oberzentrum sowie Landkreise können dementsprechend von der Bundesförderung profitieren und erhalten bis zu 90 Prozent Förderung. Für finanzschwache Kommunen/Landkreise besteht auch die Möglichkeit einer Vollfinanzierung. Das Förderangebot gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023.
Niedersächsische Kommunen mit Mittel- und Oberzentrumsfunktion sind durch das NKlimaG verpflichtet, kommunale Wärmepläne zu erstellen. In dem Zusammenhang gibt es Mittel des Landes Niedersachsen an die betroffenen Kommunen ab dem 1. Januar 2024.
Die Zuschüsse aus der Kommunalrichtlinie werden für den Einsatz externer Dienstleister gewährt. Förderanträge können ganzjährig beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gestellt werden. Alle notwendigen Informationen und Formulare sind online hier verfügbar.
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