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Transformationskonzepte

Was ist ein Transformationskonzept?

Ein Transformationskonzept ist die Strategie eines Unternehmens oder eines Standorts, um treibhausgasneutral zu werden. Es umfasst zum Beispiel eine aktuelle Treibhausgasbilanz, formuliert Ziele für die Reduzierung der Emissionen und beschreibt den Weg dorthin. Ziel ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.

Ein Transformationskonzept muss (mindestens) die folgenden Inhalte haben:

  • Darstellung des IST–Zustands der Treibhausgas–Emissionen

  • Formulierung eines Treibhausgas–Neutralitätsziels bis spätestens 2045

  • Ein längerfristiges und konkretes Ziel bezüglich der Treibhausgas-Emissionen (SOLL–Zustand). Längerfristig bedeutet mindestens zehn Jahre nach Antrag

  • Maßnahmenplan für das Erreichen des Ziels, beziehungsweise die Transformation des IST– zum SOLL–Zustand

  • Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW)

  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur

Wie werden Transformationskonzepte gefördert?

Transformationskonzepte werden mit einer Förderquote von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Grundlage dafür ist die „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)“. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt. Dauer der Konzepterarbeitung: 12 Monate mit festgelegten Bausteinen/Inhalten, z.B. Ist-Analyse und CO2-Bilanz.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;

  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);

  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);

  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Weitere Informationen gibt es in diesem Informationsblatt zu Transformationskonzepten des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Oder Sie sprechen uns an. Wir beraten Sie gerne!

Unsere Leistungen und Kontakt

Das BEKS-Team erstellt Transformationskonzepte und berät Sie in Förderfragen.

Knud Vormschlag
Knud Vormschlag