Beratung im Bereich Klimaschutz
Einstiegs- und Orientierungsberatung:
Eine Einstiegs- und Orientierungsberatung richtet sich an Kommunen oder kommunale Einrichtungen, die bisher noch nicht über ein integriertes Klimaschutzkonzept verfügen. Mit der Einstiegsberatung soll der Einstieg in den Klimaschutz für den Antragsteller erleichtert werden.
beks führt die Einstiegs- und Orientierungsberatung für Kommunen und kommunale Einrichtungen durch. Teil der Beratung sind die u.a. die folgenden Punkte:
Bestandsaufnahme (inkl. Energie- und Treibhausgasbilanz)
Potenzialanalyse
Entwicklung von Maßnahmen und Handlungsperspektiven
Erstellung von Ablauf- und Zeitplänen
Im Rahmen der Einstiegs- und Orientierungsberatung ist die Umsetzung einer ersten Klimaschutzmaßnahme im Förderzeitraum vorgesehen.
Die Einstiegs- und Orientierungsberatung wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie mit 70 % bzw. 90 % für finanzschwache Kommunen gefördert. Es sind bis zu 20 Beratertage förderfähig.
Fokusberatung:
beks führt als externer Dienstleister die Fokusberatung Klimaschutz (vorher Einstiegsberatung) für Kommunen durch.
Ziel der Fokusberatung ist es, Klimaschutz in bereits bestehende Strukturen und Entscheidungsprozesse des Antragstellers zu integrieren. Im Schwerpunkt geht es darum, Entscheidungswissen für die nächsten Schritte und Maßnahmen für ein Fokusthema im Klimaschutz zu generieren.
Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller selbst Einfluss auf die Maßnahmenumsetzung hat, z.B. wenn der Antragsteller selbst Verursacher der THG-Emissionen ist. In der Beratung werden dementsprechend werden gemeinsam mit Politik und Verwaltung schwerpunktmäßig das Energiemanagement der eigenen Liegenschaften und die Institutionalisierung des Themas Klimaschutz innerhalb der Verwaltung analysiert.
Mögliche Themen für die Fokusberatung sind beispielsweise:
Beschaffung
Betriebliches Mobilitätsmanagement
Bebauungsplanung
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind über einen Bewilligungszeitraum von 18 Monaten bis zu 20 Beratungstage vorgesehen, wovon die Hälfte in direkter Kommunikation online oder vor Ort stattfindet. Die Förderquote beträgt 70 % (bzw. 90 % für finanzschwache Kommunen).